Mitteilungen in Strafsachen
- Mitteilungen in Strafsachen
Mitteilungen in Strafsachen,
Abkürzung
MiStra, Strafverfahren: bundeseinheitlich geltende Verwaltungsanordnung in der
Fassung vom 15. 3. 1985, durch die die Justizbehörden verpflichtet werden, andere Behörden über Strafverfahren zu unterrichten, die für sie von
Bedeutung sind.
Universal-Lexikon.
2012.
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