Mitteilungen in Strafsachen

Mitteilungen in Strafsachen
Mitteilungen in Strafsachen,
 
Abkürzung MiStra, Strafverfahren: bundeseinheitlich geltende Verwaltungsanordnung in der Fassung vom 15. 3. 1985, durch die die Justizbehörden verpflichtet werden, andere Behörden über Strafverfahren zu unterrichten, die für sie von Bedeutung sind.

Universal-Lexikon. 2012.

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